Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)

Diese AGBs gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse, Produkte und Angebote (im Nachfolgenden die „Angebote“) des Immun Loft, eingetragen als Britta Rating (im Nachfolgenden „Immun Loft“) Unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Der jeweilige Nutzer / Kunde erklärt sich spätestens durch die Buchung, Vereinbarung und Nutzung der Angebote mit der Geltung und dem Inhalt dieser AGBs einverstanden. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor jeglichen etwaigen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Nutzers und gehen solchen vor.

 

Angebote des Immun Loft

Immun Loft bietet Kunden eine Vielzahl verschiedener Coachings, Kurse, Programme und Workshops mit oder ohne Anleitung durch zertifizierte Coaches, Yoga-Trainer, Tanzlehrer und Fitnesstrainer. Die Verbindung aus Coaching, Tanz und Yoga ist eine ganzheitliche Trainingsmethode zur körperlichen und mentalen Betätigung. Immun Loft führt weder medizinische noch psychologische Therapien durch. Die Kunden suchen sich in selbstständiger Entscheidung je nach ihren gesundheitlichen Voraussetzungen, der eigenen Leistungskraft und den eigenen Fähigkeiten passende Angebote aus und buchen diese. Immun Loft übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Auswahl, die Nützlichkeit oder bestimmte Erfolge einzelner Angebote. Teilnehmer der Angebote müssen 18 Jahre sein.

 

Gesundheitszustand der Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Immun Loft nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Kunde diese vor Aufnahme der Nutzung mit dem Coach und der Kursleitung klären. Immun Loft ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Kunde zu tragen.

 

 Buchung & Mitgliedschaften

Kunden können bei Immun Loft sowohl einzelne Angebote buchen als auch über Mitgliedschaft entweder bei Immun Loft selbst oder bei Drittanbietern bei Angeboten teilnehmen.

  • Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot des Immun Loft  enthalten sind (z.B. Workshops, Streaming und aufgenommene Kurse). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

Nimmt der Kunde die Immun Loft Angebote nicht in Anspruch, entbindet ihn dies nicht von der Zahlungsverpflichtung. Ein Anspruch auf Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf die Herabsetzung der monatlichen Raten.

 

  • Mehrfachkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu einer festgelegten Anzahl an Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung – oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar, soweit nicht die Mehrfachkarte als Gutschein für diesen Zweck ausgestaltet ist.

Ist ein Kunde gegenüber Immun Loft im Zahlungsverzug, kann dieser die Angebote erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio/ oder Nutzung der Online Kurse besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Immun Loft eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,90€ verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines evtl. Inkassoverfahrens, bei dem eine Pauschale in Höhe von 90€ fällig wird.

Die Mitgliedschaft kann für eine „Ruhezeit“ zeitweise ausgesetzt werden, in der keine Mitgliedsbeiträge geschuldet sind. Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Kunden über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate, mit Ausnahme von Schwangerschaft, bei der die gesamte Schwangerschaftsdauer als Ruhezeit vereinbart werden kann.

 

Kursangebot und Öffnungszeiten

Immun Loft ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch einen Aushang in den sozialen Medien/ Homepage bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt. Immun Loft ist berechtigt, bei zu geringem Interesse an einzelnen Angeboten, diese ausfallen zu lassen, als geringes Interesse gilt dabei regelmäßig eine Teilnehmerzahl von unter drei Personen.

Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist Immun Loft berechtigt eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird auf der Website www.immunloft.com oder in anderen sozialen Medien (FB/ Instagram) bekannt gemacht.

Vereinbarte Coachings müssen 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Ohne vorherige Absage wird der volle Preis in Rechnung gestellt.

Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt (auch online) zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

 

Änderungsrechte von Immun Loft

Immun Loft ist berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies aufgrund von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringenden organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, Wetter, starker Regen/Schneefall/ Pandämie Auswirkungen) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes.

Immun Loft kann durch deutlich sichtbaren Aushang mit einer Frist von 4 Wochen anzukündigende Betriebsferien einrichten, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

Immun Loft ist berechtigt, die Preise für Coachings, die Mitgliedschaften oder die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Online-Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Einzelangebote (Coachings, Kaufklassen, Workshops, Kurse oder Veranstaltungen)

 können Kunden  extra zu Mitgliedschaften dazu buchen, die auch gesondert gezahlt werden müssen, z.B. Workshops, Lehrgänge, oder sonstige Veranstaltungen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Die Teilnehmerzahl ist möglicherweise begrenzt. Eine Anmeldung zu einem Workshop ist beidseitig verbindlich. Für die Richtigkeit der Angaben innerhalb der Anmeldung ist der Teilnehmer verantwortlich.

Nach Absenden der Online-Anmeldung erhält der Kunde eine Email-Bestätigung mit weiteren Informationen. Eine Anmeldegebühr hat der Kunde umgehend nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung per Überweisung zu zahlen. Sollte ein Einzelangebot über Buchungspartner (z.B. Podia, Eversports u.a.) buchbar sein gelten die jeweiligen Vereinbarungen des Buchungspartners.

 

Erstattungsmodalität/Stornierungen

Überwiesene oder fällige Beträge werden bei einer Stornierung grundsätzlich nicht zurückerstattet, soweit hier nicht anders geregelt. Sollte der Kunde selbst nicht am Kurs oder Workshop teilnehmen können, kann er seinen Platz jedoch an eine andere Person übergeben.

Bei einer schriftlichen Stornierung (per Email/Post) bis zwei Wochen vor Beginn der Einzelangebote erstattet Immun Loft 50 % der Anmeldegebühr. Innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Einzelangebotes ist eine Erstattung ausnahmslos ausgeschlossen.

 

Immun Loft behält sich vor, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit des Lehrers o.ä.) oder dem Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl das Einzelangebot zeitlich zu verlegen, einen Ersatz-Lehrer zu stellen oder abzusagen. Bei einer zeitlichen Verlegung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr wählen.

Sollte der Workshop ersatzlos abgesagt werden, erstattet Immun Loft die Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z. B. Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage, bestehen nicht.

Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so wird dies auf der Internetseite und/ oder auf den Social Media Kanälen bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist dann nicht mehr möglich.

 

Der Teilnahmebeitrag sowie eventuelle Ermäßigungen und Rabatte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Teilnehmer. Die in der Preisliste genannten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Für In-App-Käufe sind die genauen Preise dem jeweiligen App-Store zu entnehmen.